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Mitgliederversammlung am 14. März 2015 (2)

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Ausblick auf die Aufgaben des Vereins
- 2016:         Wahl Vorstand + Revision 
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2016:         Überprüfung der E-Anlage

- 2016:        
60-jähriges Vereinsjubiläum

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2017:         Prüfung der Kleingärtnerisch. Gemeinnützigkeit 2012-2016
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2017:         Prüfung der steuerlichen Gemeinnützigkeit 2014-2016

Hinweise der Fachberatung:

1.      Bauantrag bei Baulichkeiten erforderlich

         Vor Errichtung, Neubau o. Umbau von Gartenlauben, Anbauten, Überdachungen dgl. ist eine Eigentümerzustimmung 
         durch die Stadt Zwickau einzuholen.
         Das begründet sich aus dem Pachtvertrag mit der Stadt Zwickau und hat nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes
         und der Rahmenkleingartenordnung des LSK Sachen zu erfolgen.

2.      Ein Pächterwechsel berührt drei Vertragsverhältnisse  (Mitgliedschaft, Pachtvertrag zum Boden, Eigentum des Inventars)
und ist grundsätzlich mit dem Verein gemeinsam abzuwickeln.

         Kündigt beispielsweise ein Pächter seine Vertragsverhältnisse nicht und verkauft das Inventar seines Gartens (also Laube, Anpflanzungen, Einfriedungen, Brunnen, Pergola, …) an einen Käufer, so hat der Käufer noch kein Recht einer Nutzung, da er kein Pächter des Gartens ist. Der Verein muss diesen Käufer auch nicht als Mitgliedschaft aufnehmen und einen Pachtvertrag abschließen.